Websites fragen den User, noch vor seinem ersten Mausklick auf der aufgerufenen Seite, welche Daten von ihm gespeichert werden dürfen. Dieser Pop-Up dürfte jedem bekannt sein und die meisten klicken diesen auch ohne Bedenken weg. Mittlerweile benötigt die Anwendung der Cookies die aktiv erteilte Erlaubnis des Users, denn das blosse Informieren mittels dieser Cookie-Banner, über die Verwendung der Cookies reicht nicht mehr aus.
Dieser Blogbeitrag erklärt Ihnen sowohl welche Cookies die Zustimmung der User benötigen als auch weshalb diese von Nöten ist und wie simpel es sein kann, sich die Zustimmung mithilfe eines Cookie-Banners einzuholen.
Cookie-Banner sind seit Mai 2018 obligatorisch
Seit geraumer Zeit diskutiert die Europäische Union über die General Data Protection Regulation (GDPR). Der Umgang mit persönlichen Daten und wie diese administrativ gespeichert und verwendet werden dürfen, legt die Verordnung fest. Neue rechtliche Grundlagen für die Webseitenbetreiber sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt worden. Am Bundesgerichtshof sorgte ein Präzedenzfall dafür, dass über die Verwendung von nicht essentiellen Cookies entschieden wurde.
Cookies, welche Daten und Verhalten der User speichern, müssen von jedem Besucher der Webseite selbst genehmigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof mit dem oben erwähnten Urteil im Präzedenzfall. Die Cookie-Richtlinie soll seit dem Mai 2020 vor allem den User vor unbewusstem freigeben seiner personenbezogenen Daten schützen und nur mit expliziter Erlaubnis Werbe-Cookies zulassen.
Den technischen Cookies bedarf es zurzeit keiner aktiven Zustimmung. Tracking-, Social-Media- oder Analyse-Cookies gelten etwa nicht zu den technisch essentiellen Cookies und diese werden durch die DSGVO von den notwendigen unterschieden. Bisher wurde diese Verfahrensweise noch nicht verabschiedet, aber es handelt sich dabei um eine rechtliche Grauzone.
Die Schweiz hat seit 2007 seine eigene Cookie-Richtlinie, welche in Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt ist. Diese unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von den EU-Regularien, jedoch genügt es im auf die Schweiz bezogenen Normalfall auf die Verwendung der Cookies in euren Datenschutzerklärungen hinzuweisen. Trotzdem ist es für Schweizer Webseitenbetreiber empfehlenswert, die von der EU festgelegten Cookie-Richtlinien umzusetzen, da die meisten Websites von schweizerischen Betreibern auch den Nutzern aus der EU offenstehen.
Keine Webseite kommt mehr ohne die Pop-Up-Benachrichtigungen aus, welche die Aufgabe hat, die Berechtigung des Users einzuholen und gelockert werden die Cookie-Richtlinien gewiss nicht. Weshalb es von Vorteil ist sich schnellstmöglich einen Cookie-Banner anzuschaffen.
Welche Formen des Cookie-Banner gibt es?
Es gibt den einfachen Cookie-Hinweis, welcher schon vor dem BGH-Urteil verwendet wurde. Rechtlich sind diese daher heute nicht mehr ausreichend, da sie den User zwar darauf hinweisen, dass Daten gespeichert und weiterverwendet werden, die Chance dem ganzen zu widersprechen bleibt den Usern aber vorenthalten.
Die Opt-out-Banner sind auf fast keiner Webseite rechtssicher, weil die Cookies die User-Daten schon beim Betreten der Website speichern. Dieser Cookie-Banner teilt dem User zwar mit, dass Cookies verwendet werden, das ganze geschieht jedoch bereits ohne seine Zustimmung. Der User hat dennoch die Möglichkeit dem zu widersprechen, muss sich aber dafür selbst austragen.
Mit dem Opt-in-Banner fahren Sie den sichersten Weg. Über die Verwendung der Cookies wird der User direkt informiert und ohne eine aktive Zustimmung seinerseits, geschieht gar nichts.
WordPress Plugins für Ihre Seite
Sie können Cookie-Banner ganz einfach mithilfe eines Plugins auf Ihrer WordPress-Seite integrieren. Dass Cookies eingesetzt und die Daten an entsprechende Anbieter weitergeleitet werden, davon können Sie bereits ausgehen, wenn Drittanbieter oder Tools verwendet werden.
Verschiedene Tools ermöglichen es mittlerweile den Usern, zu überprüfen ob eine Webseite Cookies verwendet oder nicht. Deswegen stehen sie immer auf der sicheren Seite, wenn ein Cookie-Banner direkt auf Ihrer Startseite auftaucht. Das Plugin sollte unbedingt auf dem aktuellsten Stand sein und GDPR-konform sein.
Mit Cookie-Consent-Plugins kann man die aktive Zustimmung vom User einholen. Das Design und Verhalten dieses Plugins, kann über vielseitige Einstellungen angepasst werden. Zusätzlich verfügt das Cookie-Consent-Plugin über anpassbare Funktionen. Es übernimmt den Stil des Themes Ihrer Webseite und findet auf allen Geräten die optimale Darstellung. Ausserdem kann bei Bedarf nur auf der ersten Seite der Cookie-Banner angezeigt werden und die Texte sind leicht anpassbar. Beispiele, mit denen Sie problemfreie Cookie-Banner gestalten können sind zum Beispiel:
Borlabs Cookie
Mit Borlabs Cookie können Sie möglichst viele Besucher dazu bewegen, ihre Zustimmung abzugeben. Die Premium-Lösung bietet zusätzlich zu den Consent-Funktionen eine vielseitige Gestaltung.
Cookie Notice
Besonders beliebt ist Cookie Notice aufgrund der einfachen Bedienung. Die kostenlose Variante unterscheidet jedoch nicht nach unterschiedlichen Cookie-Arten.
Cookie Bot
Das cloudbasierte Plugin Cookie Bot erkennt automatisch, ob Cookies verwendet werden. Cookies werden methodisch blockiert, sofern der User nicht seine Zustimmung erteilt hat.